Allgemeine Geschäftsbedingungen der lyfes GmbH/

Krankenkassenzertifizierten Kurse

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der lyfes GmbH sowie für alle mit der lyfes GmbH geschlossenen Verträge. Die lyfes GmbH wird vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Felix Hammer und  Sven Böhm, Leonorenstraße 5, 55283 Nierstein.

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mittels eines Online-Anmeldeformulars und wird durch die lyfes GmbH per automatisierter Mail bestätigt. Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der entsprechenden Kursgebühr. Bei erreichter Maximalbelegung der angebotenen Kurse, besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme.

2. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt vollständig per SEPA-Lastschrifteinzug vor Kursstart fällig und wird von der lyfes GmbH eingezogen. Ohne Zahlungseingang auf das Konto der lyfes GmbH besteht, trotz Anmeldung, kein Anspruch auf eine Kursteilnahme.

3. Änderung von Kursterminen

Die lyfes GmbH behält sich vor, aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl, Krankheit der Trainer/in oder Nicht-Nutzbarkeit der Sporträume z.B. aufgrund reparaturbedingter Gründe, Kurse vollständig abzusagen oder einzelne Kurstermine zu ändern. Teilnehmer/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte werden zeitnah über entsprechende Nachholtermine informiert.

4. Rückerstattung

Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, sofern eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist und eine Teilnahme an einem alternativen Kurs bzw. an Nachholterminen nicht in Anspruch genommen werden kann oder vom Teilnehmer/in nicht gewollt ist.

Eine vollständige Rückerstattung geleisteter Zahlungen erfolgt, wenn:

  • Kurse seitens der lyfes GmbH vollständig abgesagt werden müssen.
  • vor Beginn der ersten Kurseinheit ärztlich attestiert wird, dass eine Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen generell nicht möglich ist.

Eine anteilige Rückerstattung erfolgt, wenn:

  • Teilnehmer/innen während des Kurszeitraums ärztlich attestiert wird, dass eine Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter möglich ist. Die Höhe des zurückerstatteten Betrages richtet sich nach der Anzahl teilgenommener Kursstunden.

Eine Rückerstattung geleisteter Zahlungen erfolgt nicht, wenn:

  • Teilnehmer/innen zu angemeldeten Kursen grundlos nicht erscheinen.
  • Teilnehmer/innen trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten, den Ablauf des Kurses stören oder Kursmaterialien mutwillig zerstören und daraufhin vom Kurs ausgeschlossen werden.
  • Teilnehmer/innen zu mindestens 50% am Kurs teilgenommen haben.

5. Wechsel von Kurse

Ein Wechsel von Kursen gleicher Thematik ist nach Rücksprache mit der lyfes GmbH und je nach Kursbelegung prinzipiell möglich.

6. Ausschluss von Kursen

Die lyfes GmbH behält sich vor Teilnehmer/innen vom Kurs auszuschließen, sofern diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten, den Ablauf des Kurses stören oder Kursmaterialien mutwillig zerstören. Erziehungsberichte willigen ein, dass deren Kinder im Kursraum bis zur Beendigung des Kurses verbleiben.  

7. Schnupperstunde

Für Interessenten/innen besteht die Möglichkeit, einmalig an einer Kursstunde teilzunehmen. Hierfür genügt eine Kontaktaufnahme (telefonisch oder per mail) mit der lyfes GmbH zur Terminabstimmung. Die Schnupperstunde ist gebührenfrei.

8. Sporttauglichkeit

Mit der Anmeldung zu einem Kurs bzw. der Teilnahme an einem Kurs bestätigen die Teilnehmer/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte, dass zu diesem Zeitpunkt keine Verletzungen, Krankheiten oder Medikamenteneinnahmen vorliegen, die eine Sporttauglichkeit gegebenenfalls einschränken könnten.

9. Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen gemäß §20 SGB V

Die Mehrzahl, der von der lyfes GmbH angebotenen Kurse, wird gemäß §20 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Die Bezuschussungshöhe ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse und beläuft sich zw. 75% und 100% der Kursgebühr. Voraussetzung ist in jedem Falle, dass die Teilnehmer/innen mindestens zu 80% (entspricht acht von zehn Kursstunden) anwesend waren und aktiv am Kurs teilgenommen haben. Nach Abschluss des Kurses wird von der lyfes GmbH eine entsprechende Teilnahmebestätigung ausgestellt. Die an die lyfes GmbH geleistete Zahlung wird anschließend von der Krankenkasse anteilig oder vollständig erstattet (i.d.R. mindestens 75€). Eine Rückerstattung für einen Präventionskurs ist i.d.R. zwei Mal pro Person und Kalenderjahr möglich.

10. Haftung und Versicherungsschutz

Für die Beschädigung oder den Verlust mitgebrachter Gegenstände wie z.B.  Fahrräder, Trinkflaschen, Kleidungsstücke etc. wird seitens der lyfes GmbH keine Haftung übernommen. Gesundheitliche Einschränkungen, welche sich auf die Sporttauglichkeit auswirken, sind dem Kursleiter vor Kursbeginn mitzuteilen. Die Teilnahme an einem Kurs erfolgt immer auf eigene Gefahr.

Alle Teilnehmer/innen unterliegen dem Krankenversicherungs- und Haftpflichtschutz. Kinder unterliegen dem Krankenversicherungs- und Haftpflichtschutz der Erziehungsberechtigten

11. Aufsichtspflicht 

Die Aufsichtspflicht der lyfes GmbH beginnt mit dem Start der jeweiligen Kursstunde und endet auch mit dieser. 

12. Gewährleistung und Mängelrüge

Eine Beanstandung aufgrund mangelhafter oder fehlender Leistung ist der lyfes GmbH unverzüglich, spätestens zwei Tage nach Feststellung, schriftlich mitzuteilen. Selbiges gilt für Schäden an Personen und Sachen, welche im Rahmen der angebotenen Leistungen der lyfes GmbH entstanden sind. Die Beanstandungsfrist beginnt hierbei mit der Entdeckung des entsprechenden Schadens.  Nach Ablauf dieser Frist gilt die erbrachte Leistung der lyfes GmbH als genehmigt und Mängelrügen sind ausgeschlossen.

13. Datenschutz

Die Anmeldung zu Kursen oder anderen Leistungen der lyfes GmbH gilt als Einverständnis zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung unter Beachtung des aktuellen Bundesdatenschutzgesetztes. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und lediglich für interne Zwecke gespeichert und archiviert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht. 

Einer Nutzung persönlicher Daten für Newsletter, Mailings und sonstige Informationsangebote kann jederzeit widersprochen werden.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabrede bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete Ersatzbestimmung getroffen. Der Gerichtsstand ist Mainz. Die lyfes GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Feriencamps

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der lyfes GmbH angebotenen Feriencamps, die in Kooperation mit verschiedenen Partnern und Vereinen stattfinden sowie für alle mit der lyfes GmbH geschlossenen Verträge. Die lyfes GmbH wird vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Felix Hammer und Sven Böhm, Leonorenstraße 5, 55283 Nierstein.

 

1. Vertragsabschluss und Anmeldung

Mit der Anmeldung für eine Leistung (Camp) bietet der Anmeldende (Kunde) der lyfes GmbH (Anbieter) den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung, unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zustande.

Die Anmeldung erfolgt durch den Erziehungs- oder Sorgeberechtigten mittels eines Online-Anmeldeformulars und wird durch den Anbieter per Mail bestätigt. Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der entsprechenden Gebühr, sofern die Anmeldung durch den Anbieter bestätigt wurde. Bei erreichter Maximalbelegung der angebotenen Camps besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme. Erfolgt die Anmeldung später als 3 Wochen vor Campbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für die zeitgerechte Anlieferung der Ausrüstung, Geschenke garantieren.

 2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf den Prospekten / Flyern und den Internetdarstellungen auf der Seite www.lyfes.de sowie den Social Media Kanälen, den Seiten des Partners oder Vereins sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben auf dem Anmeldeformular sowie den Angaben in der Teilnahmebestätigung.

3. Änderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die der Anbieter nach Vertragsschluss für notwendig hält und die nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.

4. Bezahlung

Nach Erhalt des Online-Anmeldeformulars erhalten Kunden eine elektronische Anmeldebestätigung. Die Teilnahmegebühr wird ca. zwei Wochen vor Start mittels Bankeinzugsverfahren vom angegebenen Konto eingezogen. Kann der Betrag nicht eingezogen werden, erlischt der Anspruch auf eine Campteilnahme und der Platz für das Feriencamp wird weitervergeben.

5. Besonderheiten  – Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen

Die Feriencamps sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert und damit bezuschussungsfähig durch alle gesetzlichen Krankenkassen. Die Bezuschussungshöhe ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse und beläuft sich auf in der Regel mindestens 75€. Voraussetzung ist in jedem Falle, dass der Teilnehmer zu 80% anwesend war und aktiv am Camp teilgenommen hat. Nach Beendigung des Camps wird dem Teilnehmer eine entsprechende Teilnahmebestätigung ausgehändigt, die zur Vorlage bei der jeweiligen Krankenkasse dient. Die vorausgeleistete Zahlung der Teilnahmegebühr wird anschließend von der Krankenkasse anteilig (i.d.R. mindestens 75€) erstattet.

6. Rücktritt und Kündigung

6.1 Allgemeines

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Ein Rücktritt bis 8 Wochen vor Campbeginn ist kostenfrei.

6.2 Rücktritt wegen sonstiger Gründe

Erfolgt der Rücktritt bis 4 Wochen vor Campbeginn und nicht krankheits- oder verletzungsbedingt, so kann der Anbieter 50% der Teilnahmegebühr als Rücktrittskosten für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei einem Rücktritt, der später als 4 Wochen vor Campbeginn erfolgt, ist die Teilnahmegebühr fällig; gleiches gilt, wenn die Teilnahme während des Camps abgebrochen wird. Mit Rücktritt oder Abbruch sind alle Ansprüche an den Anbieter erloschen

6.3 Rücktritt wegen Krankheit

Erfolgt der Rücktritt mindestens 3 Wochen vor Campbeginn und der Rücktritt erfolgt krankheits- oder verletzungsbedingt, was durch einen Arzt attestiert wird, so wird die Anmeldung kostenlos storniert.

Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 3 Wochen vor Campbeginn und ist der Rücktritt krankheits- oder verletzungsbedingt, was durch einen Arzt attestiert wird, so erhält der Kunde einen Gutschein über die gezahlte Gebühr, welchen er für alle Leistungen der lyfes GmbH uneingeschränkt und zeitlich unbegrenzt nutzen kann.

Für einen Rücktritt, der krankheits- oder verletzungsbedingt während des Camps erfolgt, gelten die folgenden Regelungen:

Wurde ein Tag am Camp teilgenommen, werden seitens des Anbieters 80,00 Euro in Form eines Gutscheins erstattet. Bei einer Teilnahme von 2 Camptagen werden 60,00 Euro seitens des Anbieters in Form eines Gutscheins erstattet. Bei einer Teilnahme an mehr als 2 Camptagen erfolgt keine anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr.

Gutscheine können für alle Leistungen der lyfes GmbH uneingeschränkt und zeitlich unbegrenzt genutzt werden.

6.3 Stornobedingungen

Bis 8 Wochen vor Campstart 100% Erstattung der Gebühren
Bis 4 Wochen vor Campstart 50% Erstattung
Ab 4 Wochen vor Campstart kann leider keine keine Erstattung mehr erfolgen.

 

7. Ablauf und Durchführung

Für die Dauer der Leistung überträgt der Kunde dem Anbieter und den für ihn tätigen Trainern die Aufsichtspflichten- und rechte für den Teilnehmer. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Werden deren Weisungen, trotz Ermahnung, nicht befolgt, hat der Anbieter die Möglichkeit den Teilnehmer vom Camp auszuschließen.  Der Erziehungsberichte willigt ein, dass der ausgeschlossene Teilnehmer am Ort der Leistungsdurchführung bis zur Beendigung der Leistung verbleibt. Weitere Gründe, die zum Ausschluss von der Teilnahme führen können, sind Vandalismus oder körperliche Gewalt.

Beim Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem Anbieter, den tätigen Trainern oder der Vereinsführung des jeweiligen Fußball-, Sport- oder Turnvereins.

 

8. Angaben zum Gesundheitszustand des Teilnehmers

Der Erziehungsberechtigte erklärt mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer gesund und sportlich belastbar ist, an keinen ansteckenden Krankheiten leidet und über einen aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Des Weiteren verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte den Anbieter bzw. dessen Trainer über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und notwendigen Medikationen des Teilnehmers schriftlich zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während des Camps sind gleichermaßen unverzüglich und schriftlich mitzuteilen und können zum Ausschluss aus der Leistung des Anbieters führen. Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten sind dem Anbieter im Anmeldeformular mitzuteilen.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

Wird ein Camp durch den Anbieter oder durch den gastgebenden Verein aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine adäquate Ersatzleistung angeboten. Kann der Anbieter keine adäquate Ersatzleistung anbieten, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Teilnahmegebühr. Lehnt der Kunde die Teilnahme an einer angebotenen Ersatzleistung ab, besteht in gleicher Weise Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Gleiches gilt, sofern ein Camp wetterbedingt oder aufgrund einer Unbespielbarkeit der Sportstätte bzw. des Sportplatzes nicht stattfinden kann, ohne dass die Gesundheit der Teilnehmer gefährdet würde.

Weitere Ansprüche bestehen nicht.

 

10. Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  • die gewissenhafte Vorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer
  • die Richtigkeit der Beschreibung
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung

Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistung oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstiger Gründe übernimmt der Anbieter keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz ausgefallener Leistungsstunden.

11. Beschränkung der Haftung

Der Anbieter bzw. dessen Trainer haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung das Erreichen des Vertragzwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer und dessen Erziehungsberechtigter regelmäßig vertrauen.

Der Anbieter haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch sowie für die Beschädigung oder den Verlust persönlicher Gegenstände des Teilnehmers.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht wurden. Etwaige Haftpflichtschäden sind durch eine Haftpflichtversicherung des Erziehungsberechtigten abzusichern.

Der Anbieter haftet nicht für Verletzungen an sich oder Dritten. Nötige Versicherung sind durch den Erziehungsberechtigten abzuschließen.

12. Versicherung

Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme am Camp auf eigene Gefahr. Teilnehmer sind weder während der An- und Abreise, noch während des Camps durch den Anbieter versichert. Der Kunde versichert, dass der von ihm angemeldete Teilnehmer kranken-, haftpflicht- und unfallversichert ist, Kinder und Jugendliche über den Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Kunden.

13. Medizinische Versorgung

Für den Fall einer Erkrankung oder Verletzung des Teilnehmers während des Camps, bevollmächtigt der Erziehungsberechtigte den Anbieter bzw. dessen Trainer, alle notwendigen Schritte zu veranlassen, die für eine angemessene Behandlung oder den Heimtransport von Nöten sind. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so werden diese vom Erziehungsberechtigten erstattet.

 

14. Foto- und Filmrechte

Der Kunde sowie die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis, dass von den Teilnehmern Bild- und Filmaufnahmen angefertigt werden und diese in Publikationen und Online-Portalen honorarfrei veröffentlicht werden. Dies schließt die Veröffentlichung und Verbreitung zu eigenen Werbezwecken des Anbieters und des jeweiligen Fußball-, Sport- oder Turnvereins ausdrücklich mit ein.

 

15. Gewährleistung und Mängelrüge

Eine Beanstandung aufgrund mangelhafter oder fehlender Leistung ist dem Anbieter unverzüglich, spätestens zwei Tage nach Feststellung, schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die erbrachte Leistung des Anbieters als genehmigt und Mängelrügen sind ausgeschlossen.

16. Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabrede bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete Ersatzbestimmung getroffen.

Der Gerichtsstand ist Mainz. Die lyfes GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nackenheim, Stand 01.11.2023

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